Island » Recht auf ReisenAirline-Ärger wegen Aschewolke: Beschwerde möglichBerlin/München (dpa/tmn) - Nach der Freigabe des deutschen Luftraums normalisiert sich der Flugverkehr langsam wieder. Doch der Ärger dürfte für Passagiere weitergehen, die sich von ihrer Airline schlecht behandelt oder im Stich gelassen fühlen.
Weigert sich etwa eine Gesellschaft, die Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu erfüllen, kann der Passagier Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einlegen. Darauf weist das Bundesjustizministerium in Berlin hin. Ein Formular dafür steht online. Die Rechte von Fluggästen und Pauschaltouristen erklärt das BMJ ebenfalls im Netz.
Auf Basis von Beschweren kann das Luftfahrt-Bundesamt Verstöße der Fluggesellschaften gegen die EU-Verordnung etwa mit Geldbußen ahnden. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass das Bundesamt nicht die Ansprüche Einzelner gegenüber den Airlines durchsetzen kann. Jeder Betroffene müsse für sich zivilgerichtlich vorgehen. «An einer außergerichtlichen Schlichtung nehmen die Fluggesellschaften bisher nicht teil.»
Der ADAC rät Betroffenen, zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen alle Belege zu sammeln und über die Situation genau Protokoll zu führen. Bei Gesprächen mit Airline-Angestellten sollten möglichst immer Namen und Funktion notiert werden.
Nach Beobachtungen des Automobilclubs weigern sich Fluggesellschaften mitunter, ihrer Rückholungspflicht in angemessener Form nachzukommen. Es gebe auch Airlines, die Heimflüge «zu weit überteuerten Preisen» anböten. Das sei auch auf eine Schwäche in der EU-Verordnung zurückzuführen, die offen lasse, wann der Rücktransport stattfinden muss. Das dürfe von den Gesellschaften nicht ausgenutzt werden.
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