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Island » Recht auf Reisen

Reiseabsage wegen Vulkanwolke: Kein Versicherungsfall

Mainz (dpa/tmn) - Kein Geld zurück von der Versicherung: Wer wegen der Vulkanaschenwolke aus Island nicht verreisen konnte und eine privat gebuchte Unterkunft stornieren musste, kann bei seiner Reiserücktrittskosten-Versicherung keine Ansprüche stellen.


Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz bei einer Überprüfung der Versicherungsbedingungen großer Anbieter ermittelt. Auch mit Kreditkarten gekoppelte Versicherungen übernähmen keine Stornokosten, wenn zum Beispiel ein Hotelaufenthalt abgesagt wurde oder eine privat gebuchte Ferienwohnung nicht bezogen werden konnte.


Flugannullierungen wegen einer Naturkatastrophe seien «kein versichertes Ereignis», erläutern die Verbraucherschützer. Dies stelle Individualreisende vor ein Problem, das Pauschalurlauber nicht haben: Wer über einen Veranstalter gebucht hat und wegen des Vulkanausbruchs nicht reisen konnte, erhalte sein Geld zurück.


Wer als Individualreisender nicht auf seinen Kosten sitzenbleiben möchte, sollte aber dennoch mit dem Vermieter oder Hotelier verhandeln, raten die Experten. Vielleicht akzeptiert er eine kostenlose Stornierung, wenn der verhinderte Gast verspricht, zu einem späteren Zeitpunkt das Zimmer oder die Wohnung zu buchen.



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