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TravelingWorld » Reisenews » Recht auf Reisen » Zugverspätung: Ein Jahr Anspruch auf Entschädigung

Deutschland » Recht auf Reisen

Zugverspätung: Ein Jahr Anspruch auf Entschädigung

Berlin (dpa/tmn) - Bahnkunden können nach Verspätungen ein Jahr lang ihre Entschädigungsansprüche geltend machen. Fahrgäste, deren Züge im Schneechaos zu spät gekommen oder ausgefallen sind, müssen in dieser Zeit das ausgefüllte Fahrgastrechteformular einreichen.


Das Formular gibt es im Zug, an DB-Service-Points in den Bahnhöfen, in den Reisezentren der Bahn und im Internet. Das erläutert die Deutsche Bahn (DB) in Berlin. Anspruch auf eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt haben Kunden, deren Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hatte. Wer mehr als 120 Minuten zu spät angekommen ist, bekommt 50 Prozent des Geldes zurück.


Übrigens: Bahnkunden können auch eine nicht entwertete Fahrkarte für ihre Entschädigungszahlungen einreichen. Wenn kein Schaffner die Tickets kontrolliert und entwertet hat, können die Reisenden ihre Entschädigungsrechte geltend machen. Das erklärte Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn in Berlin.


Dass der Passagier tatsächlich im Zug war, müsse allerdings plausibel gemacht werden können. Wer sich zum Beispiel für zwei gleichzeitig stattgefundene Fahrten entschädigen lassen will, habe schlechte Karten. Unter anderem wegen der ergiebigen Schneefälle haben über Weihnachten ungezählte Bahnkunden große Verspätungen hinnehmen müssen, für die sie nun Entschädigungsansprüche haben.


Ein entwertetes Ticket erleichtere und beschleunige allerdings die Bearbeitung des Entschädigungsantrags, sagte Daniela Bals von der Deutschen Bahn (DB) in Berlin. Ihre Verspätung könnten sich Fahrgäste mit nicht entwerteten Tickets nach der Fahrt auch am DB-Service-Point im Bahnhof bestätigen lassen.



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