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TravelingWorld » Reisenews » Allgemein » Ägypten-Reisen abgesagt: Folgen für Urlauber

Ägypten

Ägypten-Reisen abgesagt: Folgen für Urlauber

Andreas Heimann, dpa

Hannover (dpa/tmn) - Etliche deutsche Reiseveranstalter haben ihre Ägypten-Reisen bis Mitte Februar abgesagt. Welche Folgen das für Urlauber hat, erklärt Paul Degott, Fachanwalt für Reiserecht in Hannover.


Kunden, die einen Pauschalurlaub im Land der Pyramiden bereits gebucht hatten, haben keinen Anspruch mehr darauf, dorthin geflogen zu werden. «Die Veranstalter müssen allerdings den vollen Reisepreis zurückzahlen, wenn sie den Reisevertrag kündigen», erklärte Paul Degott


Die Entscheidung der Reisebranche folgte auf eine erneuten Verschärfung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Es rät wegen der anhaltenden Unruhen jetzt «dringend» von allen Reisen nach Ägypten ab. Das gilt auch für die großen Touristenzentren am Roten Meer. Vor allem die größeren Reiseveranstalter nutzen in solchen Fällen die Möglichkeit, den Kunden Umbuchungen anzubieten. Das heißt: Wer eine Reise ans Rote Meer mit einem Abflugtermin in den kommenden Tagen gebucht hatte, weicht auf einen deutlich späteren Zeitpunkt oder auf ein anderes Reiseziel wie die Kanarischen Inseln aus.


Wenn das Hotel am neuen Zielort zum Beispiel dann einen Stern mehr hat und mehr kostet, kann der Veranstalter grundsätzlich auf diesen Mehrkosten bestehen: «Wenn der alte Reisevertrag gekündigt wurde, gibt es ein neues Vertragsangebot», erläuterte Degott. «Der Veranstalter kann dann zum Beispiel 400 Euro mehr verlangen. Und der Kunde muss dann überlegen: Will er das oder will er das nicht?» Kleinere Veranstalter hätten die Möglichkeit, Umbuchungen anzubieten, allerdings häufig nicht, sagte Degott. Dann bleibe den Kunden nichts, als sich den schon gezahlten Reisepreis erstatten zu lassen.


Der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin teilte mit, eine Rückholaktion für deutsche Touristen, die bereits in Ägypten sind, sei nicht geplant. Das könnte nach Einschätzung von Degott allerdings noch notwendig werden - zum Beispiel, wenn sich die Unruhen ausweiten sollten oder es landesweit zu dem angekündigten Generalstreik kommt. In dem Fall sei davon auszugehen, dass auch in den Tourismusregionen die Infrastruktur zusammenbreche. Dann stellt sich die Frage nach den reiserechtlichen Konsequenzen noch einmal ganz neu.


Nach DRV-Angaben machen jedes Jahr etwa 1,2 Millionen Deutsche Urlaub in Ägypten. Mehr als 90 Prozent davon fahren ans Rote Meer, vor allem in Tourismuszentren wie Hurghada und Scharm el Scheich.



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