Gepäckvorschriften: 5 Tipps für FlugreisendeWer mit dem Flugzeug verreist, muss beim Kofferpacken und Aufgeben des Gepäcks am Flughafen einiges beachten. Es gibt spezielle Gepäckvorschriften, die je nach Fluggesellschaft variieren können. Daher gilt es, sich vor der Reise entsprechend zu informieren, um am Flughafenschalter keine böse Überraschung zu erleben oder hohe Zusatzkosten zahlen zu müssen.
Gewicht des Gepäcks beachten
Wer ein Flugticket gebucht hat, verfügt automatisch über ein sogenanntes Freigepäck. Darunter versteht man ein gewisses Gepäckgewicht, das pro Fluggast im Preis inbegriffen ist. In der Regel ist das Freigepäck auf 20 Kilogramm begrenzt. Sind die Koffer, mit denen man reisen möchte, zu schwer, spricht man vom Übergepäck. Und dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden, denn für Übergepäck müssen Reisende gesondert bezahlen.
Zuschläge für Sperrgepäck
Abseits vom Frei- und Übergepäck gibt es das Sperrgepäck. Wie beim Übergepäck entstehen auch beim Sperrgepäck für den Transport entsprechende Zuschläge. Hier ist es ebenfalls empfehlenswert, sich bereits vor der Reise bei der Fluggesellschaft über die Kosten zu informieren. Als Sperrgepäck gilt alles, was die Maße von 85 Zentimetern Höhe, 65 Zentimetern Breite und 45 Zentimetern Tiefe überschreitet. Ein Kinderwagen oder eine Transportbox mit lebenden Tieren zählen deshalb ebenso als Sperrgepäck wie Skier, Surfbretter oder Rollstühle.
Gefährliche Güter richtig transportieren
Der 11. September 2001 mit den Flugzeugentführungen und Anschlägen in den USA stellt eine Zäsur in der Luftfahrt dar. Seit diesem Ereignis wurden die Bestimmungen für den Flugverkehr erheblich verschärft. So gibt es zahlreiche gefährliche Dinge, die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen sowie Güter, deren Mitnahme grundsätzlich verboten ist.
Als gefährliche Güter gelten zum Beispiel Feuerzeuge, pro Fluggast darf daher maximal ein Feuerzeug mitgeführt werden. Dieses darf aber nicht im Gepäck transportiert werden, sondern nur am Körper. Gleiches gilt für Streichhölzer. Wer eine Tauchlampe oder andere Wärme erzeugende Geräte mitnehmen möchte, darf diese nur ohne Batterien einpacken. Haarspray darf nur in Mengen von 100 Millilitern im Handgepäck in einem durchsichtigen Beutel mit einem Liter Fassungsvermögen mitgeführt werden. Im aufgegebenen Gepäck dürfen Behälter mit maximal 500 Millilitern Inhalt verstaut werden. Kettensägen, Camping-Kocher und Wunderkerzen beziehungsweise Feuerwerkskörper im Allgemeinen dürfen weder im aufgegebenen noch im Handgepäck mitgeführt werden.
Alkohol im Gepäck
Gerade auf der Rückreise möchten viele Urlauber ihren lieben Daheimgebliebenen ein kleines Geschenk mitbringen, zum Beispiel eine Flasche Wein oder Hochprozentiges aus dem Urlaubsland. Um Nachzahlungen oder gar die Beschlagnahme zu verhindern, sollte man schon im Vorfeld einen Blick auf die Zollvorschriften werfen. So gilt pro Fluggast eine Freimenge von fünf Litern, wobei das alkoholische Getränk nicht mehr als 70 Prozent Alkohol aufweisen darf. Zudem müssen die Behältnisse originalverpackt sein und dürfen jeweils nicht mehr als fünf Liter fassen.
Nicht angekommenes oder beschädigtes Gepäck
Um sicherzugehen, dass sämtliche Kofferinhalte sowohl die Hin- als auch Rückreise schadenfrei überstehen, sollte man sich belastbare Koffer zulegen, beispielsweise robuste Rimowa-Trolleys aus Aluminium und Polycarbonat von koffer24.de. So minimiert man die Wahrscheinlichkeit, dass die Gepäckinhalte während der Reise beschädigt werden. Doch auch, wenn die Koffer und ihr Inneres heil bleiben, können sie dennoch verloren gehen. Bereits bei der Reiseplanung sollte man sich daher mit den entsprechenden Kontaktstellen beschäftigen und sich deren Nummern notieren. Sollte es dann zu Beschädigungen oder dem Verlust vom Koffer kommen, hat man direkt die richtigen Ansprechpartner zur Hand.
(Bild: olly - Fotolia)
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